Liebe Sportfreunde,
nach dem mit dem einsetzenden Hochwasser und bei bestem Sonnenschein durchgeführten Abrudern ging es mit der erwarteten 2. Welle der Corona-Pandemie richtig los.
Die gesellschaftliche Diskussion ist im vollen Gange und zeigt die Unterschiedlichkeit in der Bewertung der Pandemie insgesamt wie auch dem Grad der Differenziertheit bei den beschlossenen Maßnahmen.
Für den Sport – vertreten durch dem Landessportbund – wurde umgehend eine Stellungnahme veröffentlicht, die die Enttäuschung über die Notwendigkeit der Beschränkungen betont. https://lsb-brandenburg.de/corona-massnahmen-des-bundes-sportland-steht-erneut-still/
Hier ein Auszug:
„ Es ist ein herber Rückschlag für das Sportland: Ab kommenden Montag, 2. November, ist der komplette Trainings- und Wettkampfbetrieb der mehr als 3.000 Brandenburger Sportvereine aufgrund der Corona-Pandemie für mindestens einen Monat erneut auf Eis gelegt – und mit ihnen der aller deutschen Amateurvereine. Darüber verständigte sich heute die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts.“
Die unterdessen für Brandenburg vorliegende aktualisierte Umgangsverordnung wurde am 30.11.2020 veröffentlicht und fordert von allen Bürgern Verständnis für die festgelegten Maßnahmen. https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8854
Wichtig für uns ist, dass wir kein Betretungsverbot für unsere Sportanlage aussprechen müssen. Was wir aber akzeptieren müssen, ist die Einschränkung im gemeinsamen Sport- und Veranstaltungsbetrieb.
Hier die relevanten Auszüge aus der aktuellen Umgangsverordnung vom 30.10.2020:
„§ 12 Sport
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für 1. den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts; die Ausübung von Kontaktsport mit Personen eines anderen Haushalts ist untersagt.
und:
„§ 7 Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als zehn Personen sind untersagt.
(2) Veranstaltungen im Sinne des Absatzes 1 sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, welche nicht ausschließlich wissenschaftlichen, unterrichtenden, geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Charakter haben, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben. ….“
Für unseren Verein gilt damit ab Montag folgende Regelung:
• Der organisierte und gemeinsame Sportbetrieb von Vereinsmitgliedern wird eingestellt.
• Der Clubraum bleibt geschlossen und wird auch nicht für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter vermietet;
• Bei Notwendigkeit können Vorstands- und Gremienberatungen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen durchgeführt werden. Gleiches gilt für Schulungsmaßnahmen im Vereinsgebäude.
• Das Hallentraining findet nicht statt.
• Die geplanten Veranstaltungen – auch im Außenbereich – werden abgesagt.
• Der Herbstputz wird wie bereits der Frühjahresputz individuell durchgeführt.
Da Individualsport von 2 Personen gestattet ist, ist es für Sportler aus einem Haushalt bzw. 2 Mitglieder aus unterschiedlichen Haushalten möglich, sich in Ruderbooten sportlich zu betätigen. Das gilt für alle Sportler ab 18 Jahre.
Dabei sind Absprachen für mehr als 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten für eine gemeinsame Ausfahrt in mehreren Booten zu unterlassen, damit es zu keinen Kontaktmöglichkeiten im Bootshaus kommt.
Die Nutzung des Kraftraums, des Tischtennisraumes sowie des Ruderbeckens ist nur bis zu zwei Personen für Individualsport gestattet. Hier ist insbesondere auf die Reinigung der Sportgeräte nach der Benutzung sowie die Lüftung zu achten.
Da die Festlegungen aktuell nur für einen Monat geplant sind, wird keine Anmeldeprozedur für die Boote bzw. den Kraftraum eingeführt. Der Vorstand baut auf das Verständnis und die Disziplin der Mitglieder.
Alle Hygieneregelungen des Vereins bleiben bestehen. D.h., jede/jeder, die/der das Bootshaus betritt und nicht rudert, trägt sich in die Liste am Eingang ein.
Da die Festlegungen aktuell nur für einen Monat geplant sind, wird keine Anmeldeprozedur für die Boote bzw. den Kraftraum eingeführt. Der Vorstand baut auf das Verständnis und die Disziplin der Mitglieder.
Wir bitten um Verständnis und hoffen gemeinsam, im Dezember wieder mit Lockerungen starten zu können.
Bitte bleibt gesund
Euer Vorstand