Besonderheiten

Mit dem 21. Dezember 2007 übernahm die Republik Polen das vollständige Schengen-Acquis. Gleichzeitig entfielen die Grenzkontrollen an der Grenze zur  Republik Polen. Die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen ist somit eine reine Schengen – Binnengrenze, an der systematische grenzpolizeiliche Kontrollen aus Anlass des Grenzübertritts, außer in schwerwiegenden Ausnahmefällen, nicht mehr zulässig sind. Die Binnengrenzen (hierunter fallen auch die Binnengewässer/ -flüsse) dürfen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen, an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. Die Mitführungspflicht gültiger Grenzübertrittsdokumente besteht weiterhin. Ein Ausweisdokument und eine deutsche Flagge sind weiterhin mitzuführen. Auch das Nachtfahrverbot hat weiterhin Gültigkeit. Zum Übernachten sollten auch nach wie vor die ausgewiesenen Rastplätze, Vereinsgelände oder Häfen benutzt werden.

Kommentare sind geschlossen.